Autarke Wohnmobilisten erlaubt?

 

(19.03.20) Auch von Gemeinschaftseinrichtungen unabhängige Wohnmobilisten zählen als touristische Gäste und somit von der Schließung betroffen. Es gibt Meldungen, wonach kommunale Stellplätze weiter in Betrieb sind. Dort wird den Verordnungen zuwider gehandelt. In Baden-Württemberg wurde die Schließung (Stand 18.03.20) bereits bis zum 15.06.20 verfügt. Der Vorschlag, mindestens autarke Wohnmobilisten ab dem 20.04.20 wieder aufnehmen zu dürfen, ist bislang nur eine politische Forderung aus der Branche.

 

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