Betriebspause in Ba-Wü bis 15. Juni ?

 

Die Landesverordnung für BW zu Corona regelt die Betriebspause für Beherbergungsbetriebe über das Betretungsverbot nach §7, während alle anderen Branchen über das bis zum 20.04. begrenzte Betriebsverbot nach §4 abgedeckt werden. Das wäre unerheblich, würde nicht allein BW seine Verordnung erst am 15.06.20 außer Kraft setzen. Damit sehen die CP nur hier aktuell einer dreimonatigen Pause entgegen. Die DEHOGA in BW kündigt Korrekturbedarf an, nennt aber konkret andere Aspekte.
Wir haben den Landesverband des BVCD dazu angefragt.

 

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