Korrigierte Verordnung Ba-Wü

(23.03.2020) Es gibt eine zweite „konsolidierte“ Fassung der Landesverordnung für Baden-Württemberg zur Corona-Pandemie. Darin wurden die Campingplätze vom Betretungsverbot nach §7 (2) umsortiert zum Betriebsverbot nach §4.  Das ist ein wesentlicher Unterschied, denn nun gilt eine Betriebspause bis zunächst nur zum 19.04.2020 und kein Betretungsverbot bis zum 15.06.2020.

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