Dauercamping weiter erlaubt?

 

Der BVCD zur Frage der Dauercamper vs Touristikcamper:

“Es werden also Regelungen erlassen werden, soweit dies nicht schon vor der Vereinbarung geschehen ist, die die touristische Nutzung von Campingplätzen, wie auch Hotels, untersagen.

Campingplätze erhalten aber verstärkt Anfragen, insbesondere von Gästen aus Ballungszentren, ob sie ihren Dauerstandplatz nutzen können. Den Gästen erscheint der Aufenthalt auf ihrem Dauerstandplatz als besser geeignet, um einer Infektion zu entgehen, als der Verbleib in der Stadt. Angesichts des Aufenthalts von Dauercampern im eigenen Wohnwagen und verhältnismäßig großzügigen Abständen zu Nachbarn erscheint dies nachvollziehbar. Ob dies virologisch zutreffend ist, ist uns nicht bekannt, zumal berücksichtigt werden muss, dass Dauergäste i.d.R. Gemeinschaftseinrichtungen wie Sanitäranlagen nutzen.

Die Frage, ob Dauercamping auch von dieser weit reichenden Nutzungsuntersagung erfasst ist, kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Für Anfragen war die von dem BMWI eingerichtete Hotline bislang nicht zu erreichen. (Stand: 17.03.2020, 14.15)

Der Wortlaut der Vereinbarung legt jedoch folgendes Nahe:

Unabhängig davon, ob Dauercamping überhaupt ein touristisches Übernachtungsangebot darstellt, dürfte der Aufenthalt auf dem Platz jedenfalls nicht notwendig und damit nach dem Geist der Vereinbarung von den Bundesländern wohl zu untersagen sein, wenn der Inhaber des Dauerstandplatzes dort lediglich mit Zweitwohnsitz oder gar nicht gemeldet ist. In Betracht kommt auch, dass Campingplätze generell unter den Begriff der Freizeiteinrichtungen subsumiert werden.

In Fällen, in denen Dauerstandplatzinhaber mit einzigem Wohnsitz auf einem Campingplatz gemeldet sind, dürfte der Aufenthalt dagegen notwendig sein, da er dem Wohnen dient. “

 

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