Bafa Förderprogramm Corona-Beratung eingestellt

Das Bafa meldet (am 26.05.2020), der Fördertopf für 100% geförderte Corona-Beratungen sei bereits ausgeschöpft, daher können keine weiteren (und wohl auch keinen schwebenden) Anträge mehr bewilligt werden.

Für Campingplätze bedeutet das: ein nachhaltiges Management ist weiterhin der empfehlenswerte Impfstoff für Unternehmen. Nutzen Sie unsere Beratung, die sich weiterhin nach den bisherigen Förderprogrammen zu meist 60% fördern lässt.

Für Netzwerkteilnehmer bedeutet das: wir haben in den letzten Wochen zahlreiche Schablonen erstellt, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Weiterhin werden wir im Rahmen der Netzwerkbetreuung viel Sofortbetreuung leisten. Für umfassende Beratungsbedürfnisse gibt es weiterhin die bisherigen Bafa-Förderprogramme.

Hier der Originaltext des Bafa:

Das BAFA hat für das attraktive Fördermodul für Corona-betroffene Unternehmen mehr Anträge erhalten als an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden konnte.

Die Corona-Krise stellt Deutschland vor beispiellose Herausforderungen. Die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows wurde deshalb um ein Modul zur schnellen und unbürokratischen Förderung der Unternehmensberatung für Corona-betroffene Unternehmen und Freiberufler erweitert. Die Nachfrage nach dieser Förderung hat alle Erwartungen weit übertroffen. Mehrere zehntausend Unternehmen haben Anträge gestellt. Zahlreichen KMU kann dadurch geholfen werden, individuelle Wege aus der Krise zu finden.

Aufgrund der großen Nachfrage sind die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig eingestellt. Daher können Unternehmen leider keine Inaussichtstellung bzw. Bewilligung eines Antrags in diesem Fördermodul mehr erhalten.

Die anderen Module zur Förderung unternehmerischen Know-hows ermöglichen weiterhin geförderte Beratungen zu günstigen Konditionen. Diese Module werden unverändert fortgeführt und stehen Unternehmerinnen und Unternehmern weiter zur Verfügung.

 

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