Neuer Aufruf zur Förderung von privaten Ladepunkten

Campingplätze aufgepasst: wie erwartet ruft der Bund eine neue Förderung von 900 Euro pro privaten Ladepunkt aus. Gefördert werden Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.
Das wichtigste in Kürze:
Gefördert werden:
- Private Eigentümer*innen
- Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften
- Mieter*innen
- Vermieter*innen (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Voraussetzungen:
- Die Ladestation muss privat sein und darf nicht öffentlich zugänglich sein. Dazu zählt nicht nur die Ladestation an sich, sondern auch der Anschluss sowie die „notwendigen Nebenarbeiten“ an Wohngebäuden, Garagen oder Ähnlichem für die Bereitstellung des Stellplatzes
- Die Station muss neu sein
- Die Ladestation muss eine Ladeleistung von 11 kW besitzen sowie intelligent steuerbar sein, sprich mit anderen Komponenten innerhalb des Stromnetzes kommunizieren
- Die private Station muss ihre Ressourcen ausschließlich aus erneuerbaren Energien beziehen.
Pro Ladepunkt kann ein Zuschuss in Höhe von 900 Euro ausgegeben werden. Die Anzahl der Stationen können direkt im Antrag angegeben werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Gesamtkosten die Förderung übersteigen müssen, da sonst keine Förderung ausgegeben wird.
Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich aktuell noch ein wenig gedulden. Anträge nimmt die KfW erst ab dem 24. November an.
Auf der Webseite der KfW finden Sie alle relevanten Informationen, sowie das Merkblatt zur Förderung.