Neuer Förderaufruf: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Mit dem neuen Förderprogramm “Ladeinfrastruktur vor Ort” beschleunigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro.
Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im “Windhundverfahren” bewilligt.
Das neue Förderprogramm ergänzt das Förderkonzept für das ‚Gesamtsystem Ladeinfrastruktur‘ in Deutschland:
Dazu gehört das private Laden zu Hause und beim Arbeitgeber. Hier wurde am 24. November 2020 ein erfolgreiches Förderprogramm gestartet, dessen Volumen vor kurzem auf 400 Millionen Euro verdoppeln werden konnte.
Ein Förderprogramm mit 350 Millionen Euro für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte ist für den Sommer geplant.
Die Neuauflage des Förderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, mit dem von 2017 bis 2020 die Förderung von mehr als 30.000 öffentlichen Normal- und Schnellladepunkten bewilligt werden konnten, steht für das Frühjahr mit einem Volumen von 500 Millionen Euro an.
Das 1.000-Standorte-Programm, für das nun das Schnellladegesetz im Kabinett beschlossen wurde, bildet die Grundlage für ein Schnellladenetz für ganz Deutschland, flächendeckend, bedarfsgerecht und benutzerfreundlich.
All diese Aktivitäten laufen bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zusammen. Deshalb sind sie aufeinander abgestimmt.
Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten z. B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z. B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und entscheidend zum Ladeinfrastrukturaufbau beitragen.
Die Förderung im Detail:
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
- Gefördert wird:
- der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,
- der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
- der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
- der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
- Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
- Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
- Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
- Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
- Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
Dieser Text wurde aus der Pressemitteilung des
Weitere Informationen sind auf der Seite des BMVI oder der BAV zu finden.
„Zukunftsoffensive Elektromobilität E-Mobilität Elektromobilität Nachhaltige Mobilität
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind auf Ihre Anzeige aufmerksam geworden und wollten uns bei Ihnen bezüglich Ladestationen für Elektroautos informieren.
Wir beabsichtigen einen Teil unserer Anlage mit 5 Ladesäulen sowie 5 Stromsäulen auszustatten.
Unsre Fotovoltaik Anlage wird voraussichtlich bis Ende Mai in Betrieb genommen sein.
Momentan beziehen wir unseren Strom aus dem Eigenen Wasserkraftwert auf dem Freizeitzentrum Roßmühle.
Können Sie uns behilflich sein, um die Fördermittel beantragen zu können?
Was ist zu beachten?
Welche weiteren Kosten würden entstehen?
Über eine Rückmeldung per E-Mail oder auch Telefonisch unter der 09357 1210 würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Volkert
Freizeitzentrum Rossmühle
Roßmühle 7
97782 Gräfendorf
Lieber Franz Volkert,
ich habe Ihre E-Mail soeben beantwortet.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Herzliche Grüße,
Iris Schreiber